Die ambulante Kur (ambulante Vorsorgemaßnahme nach §23 SGB V) ist durch eine Gesetzesänderung als Pflichtleistung der Krankenkassen zurück.
Eine Ambulante Vorsorgekur soll Krankheiten verhüten, wenn die körperliche oder geistige Gesundheit bereits geschwächt ist. Die Kur dient dazu, Schlimmeres zu verhindern und hilft dabei, wieder richtig gesund und fit zu werden.