Seit dem Beginn der Gartensaison werden wieder Geräte und Maschinen zur Pflege und Unterhaltung der privaten Grünanlagen betrieben. In diesem Zusammenhang weist die Ortsgemeinde zur Vermeidung von Konflikten zwischen „Lärmverursachern“ und „Ruhesuchenden“ auf folgende zu beachtende Bestimmungen hin:
Für Rasenmähen sind die Ruhezeiten von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 20 Uhr bis 7 Uhr festgesetzt. Dies gilt unter anderem für alle Rasenmäher; eine Ausnahme zum Betrieb sogenannter lärmarmer Mäher existiert nicht mehr.
An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb ganztägig nicht zulässig. Diese Regelung gilt auch für andere lärmerzeugende Arbeitsgeräte.
Über die vorgenannten Ruhezeiten hinaus dürfen Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser/Sammler an Werktagen auch in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr und von 17 Uhr bis 20 Uhr nicht betrieben werden. Diese Gerätearten dürfen also somit nur in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage, betrieben werden.
Tätigkeiten vorgenannter Art im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge (gemeindliche Arbeiten) oder durch gewerbliche Unternehmen unterliegen nicht dem Gebot der Mittagsruhe.
Im Sinne eines friedlichen und rücksichtsvollen Miteinanders bittet die Ortsgemeinde alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Bestimmungen.