Aktuelles

Liebe Obernhofer/-innen,

folgend finden Sie wichtige Informationen, News und Neuigkeiten rund um unsere kleine Ortsgemeinde.

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Alles rund um unsere Veranstaltungen und Termine finden Sie in unserem neuen Veranstaltungskalender

Hinweise für unsere Bürgerinnen und Bürger 

Bürgerstammtisch

In der Regel findet immer am ersten Donnerstag im Monat um 20.00 Uhr der Obernhofer Bürgerstammtisch statt. Dieser dient den Gemeindemitgliedern zum Austausch von wichtigen Abläufen oder Veranstaltungen im Dorf, zur Information von Aktivitäten oder einfach nur zum netten und geselligen Beisammensein. Am Ende des Jahres findet der weihnachtliche Bürgerstammtisch im Dezember im Garten der Generationen statt. 

Jeder Bürger ist herzlich eingaladen an den regelmäßigen Bürgerstammtischen teilzunehmen. 

Der Gemeinderat freut sich auf rege Beteiligung. Den genauen Ort entnehmen Sie bitte unseren Veranstaltungskalender/Terminkalender. 

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Neuer Dorfautomat neben dem Busparkplatz

Das fängt ja schon mal gut an!

Kaum hat das neue Jahr begonnen, kann man in Obernhof "einkaufen".

Seit Beginn des Jahres steht auf dem Parkplatz an der Lahnbrücke, neben der Bushaltestelle, ein "Dorfautomat". Er ist mit Lebensmitteln, Getränken und "Schnuckelei", also etwas für jeden Geschmack, bestückt. Bei den rund 20 verschiedenen Lebensmitteln handelt es sich überwiegend um Produkte aus der Region.

Bezahlt werden kann mit Bargeld, EC Karte oder per Kreditkarte (QR Code).

Damit steht in Obernhof eine Basisversorgung mit Lebensmitteln und Getränken für die Bürger*innen und ihre Gäste rund um die Uhr zur Verfügung.

Einfach mal nachschauen, es ist bestimmt für jeden etwas dabei.

Straßenräumungspflicht

Immer wieder wird festgestellt, dass Anwohner bzw. Eigentümer von Grundstücken der ihnen obliegenden Verpflichtung zur Straßenreinigung bislang nicht bzw. nur sehr unzureichend nachkommen.
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entsprechend den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzungen für Anlieger bzw. Hausbesitzer eine wöchentliche Straßenreinigungspflicht besteht. Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung von Straßenrinne, Gräben und Durchlässe.
Kehricht, Schlamm oder sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinneneinläufe ist unzulässig.
 
Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung erforderlich ist.

Außergewöhnliche Verschmutzungen sind ohne eine Aufforderung sofort zu beseitigen.
Um Beachtung wird gebeten.

Ruhezeiten in der Gemeinde

Seit dem Beginn der Gartensaison werden wieder Geräte und Maschinen zur Pflege und Unterhaltung der privaten Grünanlagen betrieben. In diesem Zusammenhang weist die Ortsgemeinde zur Vermeidung von Konflikten zwischen „Lärmverursachern“ und „Ruhesuchenden“ auf folgende zu beachtende Bestimmungen hin:

Für Rasenmähen sind die Ruhezeiten von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 20 Uhr bis 7 Uhr festgesetzt. Dies gilt unter anderem  für alle Rasenmäher; eine Ausnahme zum Betrieb sogenannter lärmarmer Mäher existiert nicht mehr.

An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb ganztägig nicht zulässig. Diese Regelung gilt auch für andere lärmerzeugende Arbeitsgeräte.

Über die vorgenannten Ruhezeiten hinaus dürfen Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser/Sammler an Werktagen auch in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr und von 17 Uhr bis 20 Uhr nicht betrieben werden. Diese Gerätearten dürfen also somit nur in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage, betrieben werden.

Tätigkeiten vorgenannter Art im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge (gemeindliche Arbeiten) oder durch gewerbliche Unternehmen unterliegen nicht dem Gebot der Mittagsruhe.

Im Sinne eines friedlichen und rücksichtsvollen Miteinanders bittet die Ortsgemeinde alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Bestimmungen.

Schneeräum- & Streupflicht

Die zu erwartenden winterlichen Verhältnisse durch Schnee und Glatteis gehen einher mit Beeinträchtigungen aber auch möglichen Gefahren für Fußgänger und den Fahrzeugverkehr. Um dies weitestgehend zu vermeiden, weist die Ordnungsverwaltung der Verbandsgemeinde Nassau auf die Einhaltung der Räum- und Streupflicht eindringlich hin und ebenso beim Parken zur Freihaltung einer ausreichenden Fahrgasse für die Winterdienstfahrzeuge.

Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzungen ist in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Nassau der jeweilige Grundstücksanlieger zur Schneeräumung und für das Abstreuen bei Glätte verpflichtet.

Die Räum- und Streupflicht gilt während der allgemeinen Verkehrszeit, dies ist in der Regel von 07.00 bis 20.00 Uhr.

Auf den Fahrbahnen und Gehwegen ist Schnee unverzüglich, erforderlichenfalls mehrmals am Tage zu räumen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird. Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen, z.B. Steigungs- und Gefällstrecken.
Die Reinigungspflicht besteht grundsätzlich bis zur Straßenmitte. Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht hingegen auf die ganze Straßenbreite.

Die Bürgerinnen und Bürger werden um Beachtung und um eine geordnete Ausführung des verantwortlichen Winterdienstes gebeten. Unabhängig von möglichen privaten Regressforderungen bei Unfällen, wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Verpflichtung mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zu rechnen ist.

Soweit Gemeinden und die Straßenmeistereien freiwillig und zusätzlich Winterdienst durchführen, erstreckt sich dies nur auf verkehrswichtige und gefährliche Streckenabschnitte. Die Anlieger werden hierdurch von ihrer Winterdienstpflicht nicht befreit.

Parken in den Wintermonaten

Bei winterlichen Bedingungen ist es vorgekommen, dass Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge in den Steilstücken der Straßen Neuhäuser Weg, Neuer Weg und in der Borngasse abstellen. Dadurch besteht die Gefahr, dass dort fahrende Fahrzeuge die durch Schnee und Glatteis ins Rutschen kommen mit dort parkenden Fahrzeugen kollidieren könnten.

Um dies zu vermeiden, appelliert die Ortsgemeinde Obernhof daher an alle Verkehrsteilnehmer in den Steilstücken dieser Straßen zukünftig bei winterlichen Bedingungen keine Fahrzeuge mehr abzustellen bzw. dort zu parken.

Es wird um Beachtung gebeten.